Im Förderverein Posaunenarbeit im ejw e.V. kann man Mitglied werden
· als Einzelperson (als Bläser/in, als Freund/in der Posaunenarbeit ...)
· als Posaunenchor, vertreten durch den Chorleiter oder eine/n vom Chor benannte/n Vertreter/in
· als juristische Person, Körperschaft oder Verein (z.B. Kirchengemeinde, CVJM ...)
Näheres zur Mitgliedschaft erfahren Sie im § 4 der Satzung